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Rauchmelder

Rauchmelder (Beispielbild)
 
Warum brauche ich Rauch­melder?

 

  • In nahezu allen Bundesländern ist der Einsatz von Heimrauchmeldern mittlerweile Pflicht (siehe Abs. Rauchmelderpflicht).
  • Zurecht – jährlich sterben rund 400 Bundesbürger infolge von Bränden. 95 % der Opfer ersticken aufgrund der schnellen Ausbreitung hochgiftiger Rauchgase.
  • Rauchmelder sind wichtig, da man besonders nachts bei einem Brandfall schutzlos ausgeliefert ist. Durch die Tiefschlafphasen, von denen jeder Mensch nachts mehrere erlebt, ist der Geruchssinn ausgeschaltet und kann einen Schlafenden nachts nicht aufgrund des Brandgeruchs wecken.
  • Wenn der Geruchssinn schläft, ist die Gefahr besonders groß, da sich der tödliche Rauch dann unbemerkt ausbreitet.
  • Rauchwarnmelder erkennen bereits geringe Rauchkonzentrationen und schlagen Alarm. Das verschafft Ihnen im Brandfall lebensrettende Sekunden.

 

 

Was ist ein Rauch­melder?

 

  • Als Rauchmelder bezeichnet man hierzulande alle Geräte, die im Falle eines Brandes aufgrund von Rauchentwicklung in privaten Wohnungen ebenso wie in öffentlichen Einrichtungen Alarm auslösen können. Auch wenn die Gefahr durch Wohnungsbrände heutzutage längst nicht mehr so akut ist wie noch vor wenigen Jahrzehnten: Noch immer bergen kleine bis kleinste Zündquellen das Potenzial, in Deiner Wohnung unbemerkt und schnell einen großen Brand auszulösen. Feuer ist genau deswegen so gefährlich und unberechenbar, weil man die Geschwindigkeit und Fläche seiner Ausbreitung nur allzu leicht unterschätzt.

 

Sind Rauch­melder Pflicht?

 

  • Die Rauchmelderpflicht gilt in Sachsen seit dem 01.01.2016 in neu errichteten und umgebauten Wohnungen und Eigenheimen für Schlafräume und Kinderzimmer sowohl in vermietetem als auch im selbst genutztem Wohnraum. Speziell in Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht darüber hinaus in allen anderen Gebäuden auch für zum Schlafen bestimmte Räume und für Flure zu diesen Aufenthaltsräumen. Eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ist gerade angelaufen und währt noch bis Ende 2023. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.

 

 

                                     (Quelle: www.Rauchmelder.de   oder   www.Rauchmelder-lebenbsretter.de)   

                                            

Weitere Informationen zur Installation, Auswahl von Rauchmeldern usw. findet Ihr unter

www.rauchmelder-lebensretter.de    oder     www.rauchmelder.de

 

 

Kontakt

Feuerwehr Neukieritzsch

Leipziger Straße 14a
04575 Neukieritzsch

Tel.: (034342) 50654

Das Telefon im Gerätehaus ist nicht rund um die Uhr besetzt.
Fax: (034342) 544823
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