Rettungsgasse
Wenn es auf der Autobahn kracht, muss es schnell gehen. Denn bei der Rettung oder Versorgung der Verletzten zählt jede Sekunde.
Das meist leidige Problem: oftmals kommen die Rettungskräfte
(Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.) nicht schnell genug zur Unfallstelle, weil viele Autofahrer es nicht schaffen, eine Rettungsgasse zu bilden.
Und das erschwert nicht nur den Rettungskräften die Arbeit, sondern kann im schlimmsten
Fall auch den Verletzten das Leben kosten.
Daher sind bei einem Unfall, alle Autofahrer in Deutschland nach § 11 Abs. 2 StVO
gesetzlich verpflichtet, die Fahrbahn frei zu machen. Das bedeutet es muss eine sogenannte
Rettungsgasse, (eine freie Spur für Rettungskräfte) gebildet werden. Das kann für Verletzte
lebensrettend sein.
Autofahrern die keine Rettungsgasse bilden, drohen nach dem neuen Bußgeldkatalog
200 €, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Kommt es dadurch zu Behinderungen, werden aus 200 € dann 240 €. Mit Gefährdung liegt
die Bußgeldhöhe schon bei 280 €, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Und daher ist das bilden der Rettungsgasse Kinderleicht.
- Rettungsgasse bilden (Video -YouTube/ ADAC)